Kinderschutz-Konzept
Der Orplid Darmstadt e.V. nimmt das Thema Kindswohl ernst. Kinder und Jugendliche haben das Grundrecht, vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt geschützt zu sein. Deshalb haben wir uns dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet und sprechen uns in unserer Satzung gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung aus.
Der Orplid Darmstadt e.V. soll ein sicherer und gewaltfreier Ort für Kinder und Jugendliche sein und kein Raum für Missbrauch, Gewalt oder Diskriminierung.
Damit Eltern und Kinder sich bei uns sicher fühlen und mit einem positiven Gefühl an unseren Angeboten teilnehmen können, haben wir die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und entsprechende Maßnahmen ergriffen:
1. Unsere Ansprechpersonen und PSG‐Beauftragten stehen allen Betroffenen jederzeit zur Verfügung: Stefanie Warmuth und Jürgen Wirsching, Kontakt: psg@orplid‐darmstadt.de
Die Ansprechpersonen nehmen jeden Hinweis ernst und gehen diesen unverzüglich nach (siehe Interventionsleitfaden).
Wann sind die PSG‐Beauftragten zu kontaktieren:
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Bei einem Vorfall: wenn jemand sexuelle Gewalt oder Übergriffe erfahren hat.
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Bei einem Verdacht oder einer Beschwerde: wenn jemand einen sexuellen oder anderen grenzüberschreitenden Übergriff berichtet.
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Bei unangemessenen Verhaltensweisen: wenn ungewöhnliche und unsittliche Verhaltensweisen wahrgenommen oder beobachtet werden, die auf einen Übergriff hindeuten könnten.
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Bei Verhaltens‐ oder Wesensveränderungen: wenn sich ein Kind oder Jugendlicher auf sehr ungewöhnliche Weise verhält oder das Verhalten deutlich ändert.
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Bei Fragen oder Unsicherheiten: wenn ihr unsicher seid oder Fragen habt, ob Unterstützung notwendig ist.
Die PSG‐Beauftragten (Prävention Sexualisierte Gewalt) gehen bei einem Verdacht, einer Beschwerde oder einem Vorfall nach festgelegten Handlungsschritten vor (siehe Interventionsleitfaden). Sie nehmen ‐ wenn nötig ‐ Kontakt zu entsprechenden Fach‐ und Beratungsstellen auf und übernehmen zunächst die interne Kommunikation.
2. Unser Ehrenkodex (siehe Selbstverpflichtungserklärung) knüpft an die Richtlinien der Deutschen Sportjugend an und ist bindend für alle, die Kinder‐ und Jugendliche im Verein betreuen bzw. Angebote für Kinder‐ und Jugendliche durchführen.
3. Die Selbstverpflichtungserklärung wird durch Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses ergänzt. Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und muss regelmäßig (alle fünf Jahre) erneut angefordert/vorgelegt werden.
4. Wir sensibilisieren und qualifizieren diejenigen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
5. Wir sensibilisieren die Kinder und Jugendlichen für Ihre Rechte, fördern ihre Persönlichkeitsentwicklung durch Sport‐ und Bewegungsangebote und steigern dadurch ihre Aufmerksamkeit und ihr Selbstbewusstsein.
6. Wir legen im Verein Wert auf die Thematisierung, damit kein Nährboden für Übergriffe entsteht.
Denn SCHWEIGEN SCHÜTZT DIE FALSCHEN!

PSG-Beauftragte
Stefanie Warmuth und Jürgen Wirsching, psg@orplid-darmstadt.de